Führerschein mit 17 Jahren

Führerschein mit 17 Jahren

Du möchtest schon mit 17 Jahren mobil sein?

Dann ist der Führerschein ab 17 genau das richtige - wir bilden Dich aus und bereiten Dich auf das begleite Fahren ideal vor.

Ablauf Voraussetzungen / Auflagen
Ab 16 Jahren:
Führerscheinausbildung in der Fahrschule
Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten: Führerscheinklassen L, M und S) wie bisher, nur ein Jahr früher.

Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber:
keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen

Begleitperson:
eine oder mehrere bei Antragsstellung namentlich bekannte Person(en)
- das 30. Lebensjahr vollendet
- mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
- nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
Führerscheinprüfung Als Vorbereitung für die Teilnahme am Modellversuch empfehlen wir für die Fahrempfänger und deren Begleitperson(en) die Teilnahme an dem Vorbereitungskurs, den die Landesverkehrswacht oder auch bestimmte Fahrschulen anbieten
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:
Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung
- Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis
- Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer
- Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren
- Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland und Österreich
- Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres:
Unbeschränkte Fahrerlaubnis
- Der Fahranfänger darf ab diesem Zeitpunkt ohne Begleiter fahren
- Die Prüfungsbescheinigung, die noch drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig bleibt, kann gegen einen EU-Kartenführerschein eingetauscht werden