Führerschein für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Traktoren

Traktorführerschein

Ihr Führerschein für Traktoren und landwirtschaftliche Fahrzeuge.

Führerscheinklasse Fahrzeug Bemerkung Mindestalter
L Zugmaschinen
- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
  16 Jahre
T Zugmaschinen
- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Einschluss: L

Die Klasse AM wird miterteilt
16 Jahre