

Bei allen Klassen bis auf "Mofa" und L musst du zusätzlich zur Theorieprüfung eine praktische Prüfung bestehen, die immer auf deinem Ausbildungsfahrzeug absolviert wird. Vorraussetzung für die Teilnahme an der praktischen Prüfung ist eine bestandene noch gültige Theorieprüfung (weniger als 1 Jahr alt). Du kannst die Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des für die Klasse nötigen Mindestalters machen.
Die Prüfungsfahrten beginnen in der Regel beim TÜV in Lichtenfels und enden auch dort. Sie bestehen aus der Prüfungsfahrt bzw. bei den LKW-Klassen noch aus einem zweiten Prüfungsteil (Verbinden/Trennen bzw. Abfahrtkontrolle). Wird dieser zweite Teil nicht bestanden, wird der die Prüfungsfahrt trotzdem durchgeführt. Wenn du die dann bestanden hast, musst du beim nächsten Prüfungstermin nur noch den nicht bestandenen zweiten Teil nochmal machen.
Die Prüfungsfahrt besteht aus folgenden Teilen:
Folgendes solltest du auf jeden Fall dabei haben:
Der Prüfer muss die Prüfung beenden und als nicht bestanden feststellen, wenn der Fahrschüler nach seiner Beurteilung entweder einen groben Fehler oder eine Häufung kleinerer Fehler zeigt. Er wird in diesem Fall während der Prüfungsfahrt ein Fehlerprotokoll erstellen und es dem Fahrschüler nach der Fahrt aushändigen. Solltest du ein solches Protokoll bekommen, raten wir dir, es vor der nächsten Prüfung durchzugehen und dann besonders auf diese Fehler zu achten. Natürlich gehen auch wir mit dir nochmal die Probleme durch, wenn es welche gegeben hat, dein Fahrlehrer war ja dabei und kann dir auch Tipps geben, wie du Fehler in Zukunft vermeiden kannst.
Der Prüfer darf dich nicht zur Prüfung zulassen, wenn du unter Alkoholeinfluss stehst, die Prüfgebühr musst du aber trotzdem bezahlen!
Der Prüfer wird so gut wie keine für dich unbekannten Strecken fahren, denn wir gehen alle wichtigen Punkte im Umkreis, die angefahren werden könnten, vorher mehrmals mit dir durch und weisen dich auch auf evtl. knifflige Stellen hin.
Es ist zwar kein Beinbruch, wenn du aus Versehen mal anders abbiegst als es der Prüfer eigentlich wollte, er kann dann aber z.B. verlangen, dass du wendest und zurück fährst. Diesen unnötigen Stress kannst du dir sehr leicht ersparen, indem du kurz nachfragst, wenn du eine Fahranweisung nicht verstanden haben solltest, das kann und wird dir der Prüfer nicht negativ anrechnen.