

Das praktische Fahren ist unbestritten der Höhepunkt der Fahrschulausbildung. Endlich selbst hinter dem Steuer sitzen zu dürfen und selbst bestimmen zu dürfen, wohin man fährt - na ja, fast zumindest :-)
Auf alle Fälle ist das Fahren der Ausbildungsteil, der am sorgfältigsten geübt werden muss, denn du sollst ja zuerst mal die Prüfung verstehen und später dann selbst sicher fahren können. Deshalb ist der Fahrlehrer nach dem Gesetz auch verpflichtet, dich erst dann zur Prüfung zu melden, wenn er sicher ist, dass du das Fahren auch wirklich beherrschst.
Eine Fahrstunde läuft im Grunde immer so ab, dass dir der Fahrlehrer jeweils sagt, wohin du fahren sollst, wobei er natürlich versucht, so viele Punkte wie möglich anzufahren, besonders die kritschen Stellen (die können natürlich von Klasse zu Klasse unterschiedlich sein). Solltest du etwas nicht verstanden haben, kannst du bei den PKW- und LKW-Klassen natürlich direkt nachfragen; bei den Motorrad-Klassen ist das etwas schwieriger, da nur eine Einweg-Funkverbindung vom Fahrlehrer im Begleitfahrzeug zu euch besteht, hier wird das meistens mit bestimmten Zeichen geregelt (Schulterzucken bei "nicht verstanden" z.B.).
Außerdem versuchen wir - soweit es die Zeit erlaubt - dir auch ein Gefühl für die Technik zu geben, bestimmte Abläufe auch am Fahrzeug selbst durchzugehen, damit du später auch mal weißt, wo du bestimmte Teile am Fahrzeug findest, falls du mal eine Panne haben solltest. Am Ende der Ausbildung, wenn du dann genügend Fahrstunden hast und alle Sonderfahrten erledigt sind, spricht der Fahrlehrer mit euch einen Prüfungstermin ab und meldet euch. Und dann liegt es nur noch an dir, bei der Prüfung cool zu bleiben das Gelernte umzusetzen und schon gehört der Führerschein dir...
Einige der wichtigsten Inhalte:
Für die Regelstunden gibt es keine speziell vorgeschriebenen Mindeststundenzahlen. Die Prüfung darf erst dann angegangen werden, wenn der Fahrlehrer den Zeitpunkt als gegeben sieht, d.h. wenn er überzeugt ist, dass du ausreichend sicher im Umgang mit dem Fahrzeug und den Regeln und Gegebenheiten des Straßenverkehrs bist. Er wird aber regelmäßig mit dir besprechen, wie weit du schon bist und was vielleicht noch verbessert werden muss.
Gesetzliche Regelungen gibt es aber für bestimmte Zusatzfahrten, die je nach Führerscheinklasse nötig sein können.
Diese Fahrten müssen in allen Klassen außer Mofa und M abgeleistet werden, dürfen aber erst gefahren werden, wenn der Fahrlehrer sicher ist, dass du das Fahrzeug schon ausreichend beherrschst. Sie teilen sich auf in Überlandfahrten (Fahren außerorts auf Landstraßen), Autobahnfahrten (Fahren auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen) und Nachtfahrten (Fahren mit Beleuchtung bei entsprechenden Lichtverhältnissen). Die Anzahl der nötigen Stunden variieren je nach Klasse.
Die Abfahrtkontrolle ist für die LKW-Klasse vorgeschrieben und soll sicherstellen, dass der Zustand des Fahrzeugs es erlaubt, es in Betrieb zu nehmen. Das bedeutet, du solltest gewisse technische Begriffe und Abläufe kennen und in der Lage sein, sie am Fahrzeug nachzuvollziehen, zum Beispiel vor der Abfahrt zu prüfen, ob die Bremsanlage funktionstüchtig ist. In der Ausbildung und bei der Prüfung musst du dein Wissen zum großen Teil theoretisch zeigen, es sind nur wenige praktische Handgriffe wirklich notwendig, aber wenn du erst mal den Führerschein hast und selbst fährst, wäre es nicht schlecht, das Wissen auch mal in die Tat umsetzen zu können, wenn Not am Mann ist. Genau das lernst du bei uns, denn wir versuchen, so viel praktisches Wissen wie möglich zu vermitteln und wenn irgendwelche Fragen oder Probleme auftauchen, stehen wir natürlich immer zur Verfügung.
Praktisch gesehen läuft die Abfahrtskontrolle bei der Prüfung so ab, dass es 6 Sachgebiete gibt, die Fragen dazu sind auf 10 Kärtchen aufgeteilt. Auf jeder Karte gibt es noch eine siebte Frage, die du aber nicht beantworten musst, da sie nur für die Busklassen gilt. Der Prüfer gibt dir dann eine Karte vor, und du musst die 6 Aufgaben der Reihe nach fehlerfrei lösen. Diese Karten gehen wir natürlich vorher mehrmals mit dir durch, am Ende auch unter Prüfungsbedingungen, d.h. du musst ohne Hilfestellung vom Fahrlehrer alle Aufgaben lösen können.
Du hast die Prüfung dann nicht bestanden, wenn du zwei Sachgebiete der ersten Karte nicht richtig beantwortet hast. Beantwortest du eine Frage falsch oder gar nicht, stellt dir der Prüfer eine zweite aus dem gleichen Sachgebiet, die du richtig beantworten musst, um bestanden zu haben. Ist die Abfahrtkontrolle nicht bestanden, wird die Prüfungsfahrt trotzdem durchgeführt, beim nächsten Prüfungstermin musst du dann lediglich noch die Abfahrtkontrolle bestehen.
"Verbinden und Trennen" bezeichnet das An- und Abkoppeln von Anhängern an Zugfahrzeuge. Diese Aufgabe ist Prüfungsteil bei den Klassen BE, CE und T. Diese Aufgabe darf bei der Prüfung einmal fehlerhaft durchgeführt werden, wenn es beim zweiten Mal auch nicht fehlerfrei klappen sollte, gilt dieser Prüfungsteil als nicht bestanden, dir Prüfungsfahrt wird aber trotzdem durchgeführt. Aber keine Angst, das ist reine Routine, und wir üben es auch oft genug mit dir, so dass keine Probleme auftreten sollten.
| Klasse | Überland | Autobahn | Nachfahrten | Abfahrtkontrolle | Verbinden und Trennen |
|---|---|---|---|---|---|
| M | - | - | - | - | - |
| A1 | 5 | 4 | 3 | - | - |
| A beschränkt | 5 | 4 | 3 | - | - |
| A unbeschränkt | 5 | 4 | 3 | - | - |
| A unbeschränkt (bei Vorbesitz A1) |
3 | 2 | 1 | - | - |
| B | 5 | 4 | 3 | - | - |
| BE | 3 | 1 | 1 | - | Ja |
| C (bei Vorbesitz B) |
5 | 2 | 3 | 3 | Ja |
| C (bei Vorbestitz C1) |
3 | 1 | 1 | 3 | Ja |
| CE | 5 | 2 | 3 | 3 | Ja |
| C/CE (kombi) |
8 | 3 | 3 | 3 | Ja |
| L | - | - | - | - | - |
| T | - | - | - | - | - |