Zweiradklassen
Mofa
Einsitziges Mofa bis 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 25 KM/h
- Mindestalter: 15 Jahre
- Unterlagen:
- Prüfung:
- Keine Praktische Prüfung
- Theoretisch: Grundbogen

M
Motorrad bis 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkei von 45 km/h (Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor)
- Mindestalter: 16 Jahre
- Unterlagen:
- Sehtest
- Aktuelles Lichtbild
- Bescheinigung über Unterweisung in den "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
- Prüfung:
- Praktische Prüfung mind. 30 Minuten
- Theoretisch: Grundbogen + Zusatzfragebogen Klasse M

A1
Motorrad bis 125 ccm Hubraum und einer Motoleistung von max. 11 kW
- Mindestalter: 16 Jahre
- Einschluss: Klasse M
- Unterlagen:
- Sehtest
- Aktuelles Lichtbild
- Bescheinigung über Unterweisung in den "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
- Prüfung:
- Praktische Prüfung mind. 45 Minuten
- Theoretisch: Grundbogen + Zusatzfragebogen Klasse A1
- Beschränkungen: Bis 18 Jahre eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von bis zu 80 km/h

A beschränkt
Motorrad bis zu einer Motorleistung von 25 kW und einer Leermasse von mind. 6,25 kg pro kW
- Mindestalter: 18 Jahre
- Einschluss: Klasse M,A1
- Unterlagen:
- Sehtest
- Aktuelles Lichtbild
- Bescheinigung über Unterweisung in den "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
- Prüfung:
- Praktische Prüfung mind. 60 Minuten
- Theoretisch: Grundbogen + Zusatzfragebogen Klasse A
- Beschränkungen: Nach 2 Jahren dürfen alle Krafträder gefahren werden


A unbeschränkt
Motorrad bis zu einer Motorleistung von 25 kW und einer Leermasse auch unter 6,25 kg pro kW
- Mindestalter: 25 Jahre
- Einschluss: Klasse M,A1
- Unterlagen:
- Sehtest
- Aktuelles Lichtbild
- Bescheinigung über Unterweisung in den "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
- Prüfung:
- Praktische Prüfung mind. 60 Minuten
- Theoretisch: Grundbogen + Zusatzfragebogen Klasse A
