Sonderklassen
S
Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis jeweils 45 km⁄h
- Mindestalter: 16 Jahre
- Unterlagen:
- Sehtest
- Aktuelles Lichtbild
- Bescheinigung über Unterweisung in den "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
- Prüfung:
- Praktische Prüfung mind. 30 Minuten
- Theoretisch: Grundbogen + Zusatzfragebogen Klasse S